b) ist schon kniffliger,
öffnest Du mit deinen Bitcoins selbst einen Lightning-Channel, dürfte die Sache ähnlich gelagert sein, wie bei a),
swap'st Du Deine Bitcoins jedoch bei nem Dienstleister gegen Lightning-Sats, könnte man Dir durchaus schon ne "Veräußerung" vorwerfen.
Letzteres gilt auch für c-e, da Du in diesen Fällen Deine Coins gegen andere Coins tauscht.
Würde ich vom Gefühl her ähnlich vermuten, stecke aber ehrlicherweise auch zu wenig drin als dass ich wüsste wie die 2nd-Layer Lösungen technisch funktionieren.
Aber zumindest das
BFM Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen wollte ich nochmal erwähnen, auch wenn ich darin nix thematisch passendes finden konnte (was ja aber auch eine Erkenntnis ist).