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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
Acura3600
on 24/01/2025, 23:14:56 UTC
wie verhält es sich mit Bitcoin, die zb. auf einer Casascius münze oder auf einem satori poker chip seit vielen jahren liegen und man diese nun entwerten 'peelen' möchte?
was ich damit sagen möchte ist, dass das aufladen dieser beiden sammlerstücke nicht persönlich vom käufer vollzogen worden sind, sondern vom 'hersteller', welcher dann die geladenen münzen/chips dann in den umlauf gebracht hat
so gesehen, liegen die dort seit fast 10 jahren unberührt rum auf einer BTC-adresse oder gilt dann der zeitpunkt des erwerbs dieser sammlerstücke?


Antwort der KI:

In Deutschland werden Kryptowährungen, unabhängig davon, in welcher Form sie gehalten werden (wie z.B. auf Casascius Münzen oder Satori Poker Chips), steuerlich als "sonstige Wirtschaftsgüter" eingestuft. Hier sind einige relevante Punkte zur Steuerthematik im Zusammenhang mit dem Veräußern dieser Kryptowährungen:

    Private Veräußerungsgeschäfte: Der Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin gilt als privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Das bedeutet, dass die Gewinne aus solchen Transaktionen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden, es sei denn, bestimmte Freigrenzen oder Haltefristen werden eingehalten.
    Haltefrist: Wenn die Kryptowährung länger als ein Jahr gehalten wurde, bevor sie veräußert wird, sind die Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei. Das gilt auch für Kryptowährungen, die auf physischen Trägern wie Casascius Münzen oder Satori Poker Chips gespeichert sind, solange diese Träger nicht innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb der Kryptowährung veräußert werden.
    Freigrenze: Für private Veräußerungsgeschäfte gibt es eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr. Überschreitet der Gewinn diese Grenze, muss der gesamte Gewinn versteuert werden, nicht nur der Betrag über 1.000 Euro.
    Veräußerung: Das "Peelen" der Münzen oder Chips, also das Entwerten der darauf gespeicherten Kryptowährung, wird steuerlich als Veräußerung angesehen, wenn diese Kryptowährung danach verkauft oder getauscht wird. Wenn die Münzen oder Chips selbst verkauft werden, gilt dies ebenfalls als Veräußerung, und die dadurch erzielten Gewinne müssen entsprechend versteuert werden, wenn die Haltefrist nicht eingehalten wurde.
    Dokumentation: Es ist wichtig, alle Transaktionen genau zu dokumentieren, insbesondere Kauf- und Verkaufsdaten sowie die jeweiligen Preise, um bei der Steuererklärung Nachweise liefern zu können.
    FIFO-Methode: Für die Berechnung der Anschaffungskosten und Gewinne wird oft die First-In-First-Out-Methode (FIFO) herangezogen, obwohl dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, aber in der Praxis weit verbreitet.


Zusammenfassend: Wenn Sie Bitcoin auf Casascius Münzen oder Satori Poker Chips seit vielen Jahren halten und diese nun entwerten und verkaufen möchten, sind die Gewinne steuerfrei, sofern die Haltefrist von mehr als einem Jahr eingehalten wurde. Andernfalls müssen Sie die Gewinne steuerlich angeben und entsprechend Ihrem Einkommensteuersatz versteuern.