Post
Topic
Board Mining (Deutsch)
Merits 4 from 4 users
Re: Umgang mit BTC-Block-Fund
by
Turbartuluk
on 25/01/2025, 09:41:53 UTC
⭐ Merited by epomis (1) ,MinoRaiola (1) ,Cricktor (1) ,Buchi-88 (1)
Das Minen von BTC und sie danach 365 Tage zu halten, um danach steuerfrei den Gesamtauszahlungsbetrag einzubehalten, trifft hier m.M. nicht zu, da das Minen hier im Vordergrund steht und somit keinen tatsächlichen "Kauf und Verkauf" im Rahmen eines Leistungsaustausch nach UStG definiert. Demnach - und egal wie lange du diese Coins dann hältst - sind diese dann (leider) steuerbar und steuerpflichtig.

Ich denke da geht bissl was durcheinander, bzw. finde ich das nicht sauber genug abgegrenzt.
Das Minen und das Hodln sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe die getrennt betrachtet werden müssen. Ich verweise hier gerne nochmal auf das Schreiben vom BMF zur ertragssteuerechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen. Seite 11 Absatz 33 regelt ganz klar, dass Einkünfte im Zusammenhang mit der Blockerstellung als Anschaffungsvorgänge gewertet werden. Da Mining hierzulande regelmäßig nicht geeignet sein dürfte auf Dauer einen Gewinn zu erzielen (Totalgewinn), dürfte eine gewerbliche Tätigkeit regelmäßig ausscheiden (vgl. S.12 Abs. 37).
Ergo wäre der Börsenwert des Blockfundes a.h.S. als Einkünfte aus unabhängiger Beschäftigung zu versteuern, wobei die mit dem Mining in Zusammenhang stehenden Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden können.

Bei Lotto-Minern wird es dann an der Stelle spannend, denn wenn über Jahre die Kosten abgesetzt, aber kein Block gefunden wird, dann wird das FA relativ schnell Liebhaberei attestieren. Die Frage ist ob der im Erwartungswert deutlich unwirtschaftliche Betrieb ausreicht um sich die Liebhaberei von Beginn an attestieren zu lassen. Sollte das FA Liebhaberei im Zusammenhang mit dem Mining feststellen/bestätigen, wären a.h.S. auch die Einkünfte nicht mehr zu versteuern. Sofern keine Liebhaberei festgestellt wird, wäre das im Grunde aber auch gut, weil man die im Erwartungswert viel höheren Ausgaben dann eben auch absetzen kann.

Was die Kursgewinne angeht sind die im Privatvermögen nach 1 Jahr steuerfrei. Dabei ist es unerheblich ob die Coins durch Mining oder Kauf angeschafft wurden.