Post
Topic
Board Deutsch (German)
Merits 6 from 2 users
Re: Schenkung an minderjährige Kinder (Steuer)
by
iudica
on 28/01/2025, 15:23:36 UTC
⭐ Merited by d5000 (5) ,MaxMueller (1)
Blöd gefragt: wird ein Coin dadurch nicht "gewaschen", wenn er aus dubioser Quelle stammte?
Es ist ganz einfach die Frage inwieweit das Finanzamt/die Bank/... in die Vergangenheit zurückgehen muss/möchte/wird. Es ist ja auch bei anderen Einzahlungen nicht so, dass du wissen musst, woher das FIAT stammt, dass dir Person XYZ überwiesen hat. Wenn ich also jetzt meinen Kindern Coins vermache, können die kaum dafür haften (bzw. geschädigt werden), wenn diese aus einer Quelle stammen, die die Bank jetzt (nachträglich) als "unsicher" einstuft, bspw. Online-Casinos oder Exchanges, die ev. mal gehacked wurden.

Gut, bei einer Schenkung lebe ich ja (im Idealfall) noch :-)

Meine Recherchen haben ergeben dass es eben KEINE Prüfung im Fall der Schenkung bis 400 000 € gibt. D.h. ab DEM Moment, wird das geschenkte Objekt doch als Clean erklärt?!?

Gibts hier Juristen? :-)


Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb es keine Prüfung geben sollte und vor allem wer soll prüfen.

Eine Schenkung an die eigenen Kinder bis zu einem Wert von 400.000 EUR liegt innerhalb des Freibetrages der ErbSt. Wobei dieser Freibetrag alle 10 Jahre gilt und pro Jahr abschmilzt. Daher kann es durchaus zu einer Prüfung seitens des Finanzamtes kommen, wenn es darum geht, abzuklären, ob es in den letzten 10 Jahren nicht schon einmal eine relevante Schenkung gegeben hat. Wenn man z.B. in 2016 schon mal 10k EUR verschenkt hätte, wäre man auf einmal in einer Steuerpflicht.

Die Banken/Exchanges prüfen etwas ganz anderes. Hier geht es um Geldwäsche bzw. deren Verhinderung. Wenn daher auf einmal ein 6stelliger Betrag auftaucht, muss man sich schon auf einige Fragen gefasst machen.

Die Kinder haften auch nicht für die Herkunft der Coins. Es kann dann aber im schlimmsten Fall sein, dass die Token eingefroren oder eingezogen werden.