Auch wenn die meisten hier Hodler sind hat sich der ein oder andere vielleicht schonmal gefragt ab wann Trading gewerblich ist...
Das neue
BMF-Schreiben zur steuerrechtlichen Betrachtung von kryptos schafft hier etwas mehr Klarheit.
Dazu steht in Randnummer 52:
Werden Kryptowerte wiederholt angekauft und verkauft (einschließlich des Tausches
gegen andere Kryptowerte), kann ein solcher Handel eine gewerbliche Tätigkeit
darstellen. Für die Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung können die Kriterien
zum gewerblichen Wertpapier- und Devisenhandel herangezogen werden (vgl.
H 15.7 (9) (An- und Verkauf von Wertpapieren) EStH 2023).
Der Hinweis 15.7 EStH 2023 führt dabei z.B. hierhin:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/1038528_15___7___9___/