Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin ohne KYC kaufen, verkaufen und nutzen: Wie kann ich Fremden vertrauen?
by
Etiquette.exe
on 17/06/2025, 06:32:25 UTC
Ich finde eure Diskussion sehr spannend und bin eher auf der Seite von @Etiquette.exe, denn mit anonym erworbenen Coins, die man möglicherweise irgendwann über eine Börse verkaufen möchte, kann man sich in Zukunft mit dem Finanzamt Probleme einfangen. Es fehlt dann einfach der Nachweis, dass es kein Eigentransfer war. Heißt für mich ganz einfach: Ich kann nur anonym Bitcoin kaufen oder verkaufen, wenn ich diese Strategie weiterführen werde und ansonsten könnte ich in Zukunft Probleme bekommen.

Guten Morgen Unknown01,

so sehr ich mir wünschen würde, dass Cricktor mit seinen Ausführungen auch rechtlich auf der einwandfreien Seite stehen würde, ist die Realität nun mal, dass ich der Nachweispflichtige bin. Oder ich gebe zu, ich habe da noch nicht konkret in den Gesetzen gewühlt, aber so verstehe ich das. Ich kann nicht einfach wie bei anderen Delikten sagen, dass der Staat mir nachweisen muss, dass es ein Eigentransfer war. Da habe ich große Zweifel, dass die Beweislast so aussieht, denn die Mittelherkunft ist ja bereits jetzt schon nachweispflichtig gegenüber Finanzinstitutionen. Deshalb ist die Lage ganz klar, man hat ein Problem, wenn sich plötzlich jemand denkt, dass man mal stichhaltig nachweisen soll, wer denn einem die Bitcoins nun verkauft hat.

Dann fällt mir ein, mal angenommen ich zahle meine Bitcoins voller Vorfreude auf eine Börse ein, um sie zu verkaufen. Dann kommt plötzlich die Frage nach dem Nachweis, dann wird der Nachweis abgelehnt. Lassen die mich dann eigentlich meine Bitcoins noch abziehen? Das wäre die nächste Befürchtung, dass das dann erstmal eingefroren wird. Wenn ich vorher schon auf den Sachverhalt aufmerksam machen würde bzgl. Eigentransfer, dann muss man erst recht damit rechnen, dass sich die entsprechenden Stellen bzw. Börsen darüber Gedanken machen und gerade dann zum Nachteil eines Kunden tätig werden bzw., sofern vorhanden, das in der eigenen Rechtsabteilung abklären lassen und das Ergebnis kann man sich wohl vorstellen.

Deshalb bin ich auch der Meinung, dass man dann, wenn man sicher sein will, im anonymen Bereich bleiben muss. Man kann trotzdem seine Steuern deklarieren, sofern die anfallen, da beschwert sich ein Finanzamt nicht drüber. Das Risiko besteht immer nur bei den steuerfrei verkauften Bitcoins nach Haltefrist, wenn man das Geld dann in den Kreislauf bringt und vielleicht sogar mit größeren Summen hantiert. Wenn ich wetten müsste wie ein Finanzamt dann entscheidet, wenn es aufmerksam wird bspw. auf einen Hauskauf oder Ähnliches, dann gilt der Eigentransfer nicht als Beweis, wenn kein identifizierbarer Gegenpart angegeben werden kann.

VG,
Chris