Es gibt hier bis ca. Ende des Jahres eine Verbesserung bzgl. der Funding Gebühren.
Es werden trotzdem weiterhin zwei Prozesse im Steuerbericht dann stattfinden.
1. Veräußerung der Margin = privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG
2. Berücksichtigung der funding rate in Kapitalvermögen nach § 20 EStG.