http://diepresse.com/home/techscience/internet/1569509/Bitcoin_Virtuelles-Geld-im-rechtsfreien-Raum?from=suche.intern.portalVon Imke Gerdes UND Lukas Feiler (Die Presse):"Auch der Handel mit Bitcoins kann einkommensteuerlich relevant sein: Bitcoins sind als sonstige Vermögensgegenstände einzuordnen, deren Handel aus einem Anschaffungs- und einem Veräußerungsvorgang besteht. Werden nun Bitcoins nach der Anschaffung innerhalb eines Jahres wieder veräußert, liegt ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft vor. Erfolgt die Veräußerung hingegen erst nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist, ist ein allfälliger Gewinn oder auch Verlust steuerlich grundsätzlich irrelevant. Wird der Handel mit Bitcoins allerdings gewerbsmäßig betrieben, liegt also eine selbstständige, nachhaltige Betätigung vor, die mit Gewinnabsicht unternommen wird, ist jeder Gewinn oder Verlust als Einkünfte aus Gewerbebetrieb unabhängig von einer Spekulationsfrist steuerpflichtig bzw. im Fall eines Verlustes abzugsfähig. Dies wurde so auch vom Deutschen Bundesministerium für Finanzen am 20. Juni 2013 in einer schriftlichen Anfragebeantwortung vertreten."
... stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar.
http://www.fma.gv.at/de/sonderthemen/information-zu-bitcoin.html