@Skerberus
Das kommt drauf an wie man vorgeht:
# Wenn Du mit BTC unter einem Jahr handelst = auf jeden Fall zu versteuern. > 1 Jahr = steuerfrei
# Wenn Du BTC minst, eher keine Steuer -> s. FAZ-Artikel
# Handel mit Altcoins -> der Logik nach wie BTC zu behandeln, aber ggf. gab es noch kein Präzedensfall
(man kann abwarten, ob das Finazamt dazu Steuern haben will und ggf. Widersprechen. Zurück legen würde ich die Steuer schon)
# Tausch Altcoins zu BTC = Reset der Haltefrist weil Neuanschaffung? -> zu klären
Im Zweifel und der Logik nach, kann man natürlich sagen:
# Tausch Altcoins zu BTC -> Neuanschaffung -> 1 Jahr Haltefrist beginnt von vorn
#Altcoins werden 1:1 wie BTC behandelt
... nur könnte das sehr viel unnötige Ausgaben bedeuten, wenn es kommt, es aber aktuell noch nicht nötig ist.
Im Zweifel würde ich die Steuer zurück legen und erstmal abwarten. Es könnte gut sein,
dass es in einer zweiten Auflage nochmal eindeutig für alle Fälle definiert wird. Wenn Du dann vor dieser Zeit
Anschaffungen getätigt hast, ist es wiederum möglich, dass die Regelung nicht rückwirkend gilt. War bei BTC auch so.