warum ? ist doch alles klar...
"dass das reine Partizieren an einem bestehenden Markt und der Verkauf geschürfter oder erworbener Bitcoins auf entsprechenden Plattformen bei einer Tätigkeit lediglich für sich selbbst und auf eigene Rechnung erlaubnisfrei wäre"
danke , aus , Keks geknabbert.
mehr is nicht notwendig.