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Re: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Menig
by
GottIstGroß
on 06/07/2014, 18:43:00 UTC
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Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IK 71/12 
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
 
des Sven Poinart, geboren 1978, Am Horst 5, 32758 Detmold

ist dem Schuldner durch Beschluss vom 30.04.2013 die Restschuldbefreiung angekündigt worden(§ 291 InsO).
Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist Rechtsanwalt *.
 
Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er in der Laufzeit seiner Abtretungserklärung den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach § 297 oder § 298 InsO nicht vorliegen.
 
Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 05.04.2012 begonnen und beträgt sechs Jahre. 
10 IK 71/12
Amtsgericht Detmold, 08.07.2013