Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IK 71/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Sven Poinart, geboren 1978, Am Horst 5, 32758 Detmold
ist dem Schuldner durch Beschluss vom 30.04.2013 die Restschuldbefreiung angekündigt worden(§ 291 InsO).
Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist Rechtsanwalt *.
Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er in der Laufzeit seiner Abtretungserklärung den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach § 297 oder § 298 InsO nicht vorliegen.
Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 05.04.2012 begonnen und beträgt sechs Jahre.
10 IK 71/12
Amtsgericht Detmold, 08.07.2013