Eine Lizenz von der BaFin ist nicht nötig da es keine Börse ist, sondern ich als Firma mein Eigentum zum Kauf anbiete.
Extra bei der BaFin angefragt.
okay, das ist interessant...
ich hatte bei der Bafin angefragt, wie es wäre, wenn man z.b an seinem eigenen Kiosk Bitcoin an und verkaufen würde. Die Antwort war, dass man dafür eine Lizenz benötigt.
Wo genau liegt da nun der Unterschied? Wenn ich mit meinem Kiosk die Bitcoins kaufe, kann ich auch sagen "jetzt gehören sie mir/meiner Firma und ich verkaufe mein Eigentum dann weiter".
edit:
ja das mit dem Betrug ist echt ein heikles Thema. Gibt ja verschiedene Anssatzmöglichkeiten, das zu verbessern...
Aber wie sieht es bezüglich Verifizierung eigentlich mit den Geldwäschegesetzen aus? Bist du da nicht verpflichtet irgendwie zu wissen, wer deine Kunden sind?
Hallo!
Das was du machen wolltest ist eine art Börse, also An- und Verkauf zur gleichen Zeit bzw. eine art Wechselstube. Da die angebotenen Kryptos schon mein Eigentum sind, kann eine Lizenz notwendig sein aber eine Beantragung wurde von mir noch nicht gefordert. Sollte sich dies ändern und die BaFin ihre Meinung ändern muss diese halt beantragt werden. Ist nach Ansicht meines Anwaltes auch nicht sehr klar formuliert was die BaFin dazu veröffentlicht hat
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins.htmlWegen dem Thema Überweisungsbetrug: Habe bei Sofort AG und Giropay angefragt bzw. beantragt ihr Zahlungsmodul in diesem Shop frei zu Schalten, wurde abgelehnt bzw. Sofort AG wollte das ich Käuferschutz anbiete, das geht aber bei so einem Artikel nicht (kein verwertbarer Nachweis über Versand). Wegen GWG, da die Zahlungen per Überweisung laufen, verlässt das Geld ja nicht den Bankenkreislauf, Empfänger und Absender sind klar zu ermitteln.
Wenn jemand eine Gute und vor allem Sichere Zahlungsmethode kennt, bitte um Info (ausser natürlich Bar bei Abholung).
Mir ist schon klar das es so nicht ideal ist aber Geld hat ja wohl keiner zu verschenken!