..und Steuern zu zahlen hat nichts mit "voreilendem Gehorsam" zu tun,...das ist nun mal deutsches Recht. ...gab´s da nicht vor kurzem erst einen der das genauso locker genommen hat und der sich jetzt im Knast nach der Seife bücken darf,...ja ja ,..der Ulli der alte WürschdleKönig

Da ging es nicht darum, dass er seine (steuerfreien) Spekulationsgewinne nach einem Jahr Haltefrist nicht deklariert hat.
Unnötige Angaben beim FA zu machen hat sehr viel mit vorauseilendem Gehorsam zu tun. Hat was von einem Hund der schwanzwedelnd angerannt kommt und ein Lob erwartet, weil er alles noch besser gemacht hat als gefordert. Nur dass es in diesem Fall kein Lob gibt, sondern Prügel in Form einer genaueren Untersuchung.
Schon vor langer Zeit war die folgende Weisheit bekannt. Man tut auch heute noch gut, sich daran zu halten: Gehe nicht zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst!