Danke für deinen Beitrag qwk. Unter der Annahme, dass Localbitcoins juristisch legal betrieben wird, sehe ich demnach zwei Möglichkeiten:
a) Eine unterschiedliche Handhabung / Einordnung von dem betriebenem Bitcoin-Geschäft durch FIN-FSA und BaFin
b) Ein Unterschied im Geschäftskonzept (auch wenn durch mich im Falle des Userverkaufs per Banküberweisung
nicht zu erkennen)
Zu b) auch folgender Artikel:
http://bitcoinage.de/die-bafin-zu-bitcoin-eine-kommentierte-version/Hier wird auch zwischen bitcoin.de und localbitcoins.com unterschieden. Scheinbar machen die den Unterschied daran fest, dass es sich bei localbitcoins.com um ein
regional gegliedertes entgeltliches Web-Verzeichnis von Personen, die BTC in ihrem Wohnort zum Kauf oder Verkauf anbieten, handelt.
Wenn die unterschiedliche Bewertung auf so einen Quatsch hinausläuft, dann aber holla die Waldfee.