Der Bitcoin ist eben noch zu abstrakt für Gesetze, die erst mal in die Findung gehen müssen.
was bitte spielt es für einen cloud-mining-anbieter für ne rolle,
wie bitcoin eingestuft wird?
die verkaufen schließlich keine bitcoins, sondern eine dienstleistung,
ob die nun darin besteht, dem kunden webspace für die eigene internetpräsenz zur verfügung zu stellen,
oder rechenleistung, die zum mining irgendwelcher abstrakten kryptowährungen genutzt wird,
sollte keinen großen unterschied machen.