Search content
Sort by

Showing 2 of 2 results by TomsInvest
Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Umsatzsteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token -
by
TomsInvest
on 28/02/2018, 19:20:33 UTC
Deckt sich mit meiner Erfahrung. Das Finanzamt und auch alle übergeordneten Stellen geben keine Auskünfte zu steuerlichen Fragen. Ich nehme mir auch aus diesem Grund das Recht, meine Erklärung mit allen aus meiner Sicht steuerrelevanten Tatsachen selbst zu erstellen. Das FA hat diese Erklärung dann exakt so zu aktzeptieren - was bisher auch sehr gut funktioniert.

Nun man kann einen schriftlichen 'Antrag auf verbindliche Auskunft' bei FA's stellen.
Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Umsatzsteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token -
by
TomsInvest
on 28/02/2018, 14:31:48 UTC
"Wir" haben zu viel rumgealbert, Kryptotaxpert. Wie gesagt, hier ist Bitcointalk. Da musst Du bei "wir" auch das hinzuziehen. Verbandsgeplänkel.

Bzgl. Umsatzsteuer stimme ich grundsätzlich zu, aber, ich bleibe da mal weiter kleben:

Quote
Stellt der Betreiber einer Handelsplattform seine Internetseite als technischen Marktplatz zum Erwerb bzw. Handel von Bitcoin den Marktteilnehmern zur Verfügung, handelt es sich um die Ermöglichung der rein EDV-technischen Abwicklung. Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 UStG kommt hierfür nicht in Betracht.

Das ist starker Tobak. Das steht in dem BMF-Schreiben auch aus meiner Sicht nicht ohne Grund.

Heißt das, das die "Umsätze" von Bitcoin.de (also die Marktplatzgebühr) umsatzsteuerpflichtig ist?
Denn ansonsten geht Bitcoin.de doch kein Rechtsgeschäft ein und ist lediglich Vermittler... oder?