Das mit den Ersparnissen könnte reichen. Die Frage ist natürlich, was das Amt an dann an Belegen möchte.
Noch (bis zum Bargeldverbot) könnten die Ausgaben ja auch in Bar bezahlt worden sein, da gibt es keine Belege.
Doch. Immer bevor jemand etwas in Bar im Supermarkt kauft muss er ja erst einmal zum Geldautomaten. Diese Abbuchungen sind natürlich auf dem Girokonto zu sehen.
Einfach einen Stichtags-Kontoauszug des Kontos und Depots vom Jahresbeginn um zu zeigen, das man auf dem Konto Geld hatte?
Würde ich nicht machen. Wenn die etwas sehen wollen, dann werden sie sich schon melden.
Klar alles in Schritten. Zuerst nur die Aussage, dann wenn nötig Nachweise. Die Frage ist nur, ob eine extreme Salamitaktik a la Wulff nicht erst recht die detektivische Ader des Amtes reizt.
Oder alle Kontobewegungen des Depots + des Giro-Kontos?
Nein. Die werden erst dann angefordert (oder abgefragt), wenn Du keine plausible Erklärung auf nachfragen lieferst.
Ich werden den Verdacht nicht los, dass die Steuererklärung bereits ein schwerer Fehler war.
Offiziell als Freiberufler gemeldet. Aber keine Umsätze. Als Freiberufler muss man immer eine Steuer abgeben.
Das ist vermutlich die Ursache.
Wenn Letzteres zeigen sich einige Überweisungen von Bitcoin.de Käufern und von Bitstamp... damit wäre das Thema Bitcoin auf dem Tisch ...
Als nächstes wäre die Frage hat man die Coins schon seit mehr als 1 Jahr. Dazu könnte ich einen Snapshot von Bitstamp von 2012 zeigen, wo man sieht, dass die Coins schon in 2012 gekauft wurden. Bliebe noch Bitstamp und alle Transaktionen dort. Und im schlimmsten Fall die gesamte Historie.
Wäre mir eher unangenehm, weil es könnte sein, dass bei manchen Transaktionen es mit der 1 Jahres Regel doch nicht ganz hinkommt.
Nochmal. Es liegt an Dir, auf offizielle Anfragen eine vernünftige Erklärung zu liefern. Die Erklärung würde ich auf die Beantwortung der Frage beschränken und zwar so, dass ich sie (ausschliesslich) im Notfall auch nachweisen kann (vorzugsweise per eigener Dokumentation / Tabellenkalkulation mit möglichst wenig Details). Auch hier gilt es, die Plausibilität zu beachten. Wenn Du zuviele Erklärungen lieferst oder unsinnige Details mit dem Amt ausdikutieren möchtest, dann reitest Du Dich selbst in die Scheisse. Ich habe den Verdacht, das ist bereits passiert.
Und für die Zukunft: Das Bankkonto ist öffentlich. Alles was nicht jeder wissen soll oder zu Dir unangenehmen Fragen führen könnte, gehört nicht per Bank erledigt. So einfach ist das.
Ich habe jetzt nochmal die Bitcoin-Konten gecheckt. Dort gibt es unter Einbeziehung von BTC Einbuchungen von aussen (Behauptung: Alles BTC, die schon älter als ein Jahr sind) keine Trades, die die 1 Jahres Regel nach FIFO verletzen. Bzw. nur Verlusttrades um die 2013/2014 Jahreswende. Es gibt einige BTC Einbuchungen von Aussen, aber das hat in der Tat mit BTC aus mittlerweile toten Börsen zu tun.
Aber selbst hier könnte das Amt nachhaken und zumindest nach einem Beweis fragen, dass man tatsächlich Geld an diese Börsen überwiesen hat, um dort BTC zu kaufen.
Du machst es dir ein bisschen einfach. Wenn du in Deutschland Geld ausgeben willst, geht das fast nur über ein Girokonto und einen Geldautomaten.
Klar, sinnvollerweise hat man zwei Inlands-Bankkonten, eine für das Finanzamt und eine dem Finanzamt (noch) nicht Bekannte.
Oder man arbeitet über das Ausland: Bankkonto im Ausland und dann immer über den Geldautomaten Geld abheben (und dabei Geldautomatengebühren zahlen)? Ins Ausland Hin- und herpendeln zum Geld abheben? Alternativen?
Ich habe noch keine Bitcoin-Trader über dieses Thema reden hören, und kann mir auch nicht vorstellen, dass jeder daran gedacht hat und die "kriminelle" Energie dazu aufbringt.