Servus! Die Frage ist aber auch, wie die Bitcoins in das Unternehmen gekommen sind/kommen sollen. Sind sie vor Anmeldung privat gekauft oder hergestellt worden? Dann ist zu unterscheiden, ob es als Privateinlage deklariert und eingebracht wurde oder als Handelsware eingekauft, oder eben nach Anmeldung erst erstellt/gekauft. Zu beachten ist auf jeden Fall, wie schon gesagt, hier wieder die Privatentnahme. Wenn sie gekauft wurden sind dafür ja im Vorfeld auch Kosten aufgetreten, nicht nur der reine Kaufpreis oder die "Herstellung". Wenn berechnet, wurde dafür ein Equipment verwendet, welches wieder absetzbar (idR drei Jahre oder kürzer, wenn Technik schnell für den dedizierten Gebrauch überaltert, vgl. etwa in Ingenieurbüros) und letztendlich verrechenbar ist, damit der Gewinn errechnet werden kann. Also alles nichts, was man so eben auf einer Papierserviette herunterbrechen kann. Wie im Post zuvor, vielleicht lieber privat und ggf. erst nach der Spekulationsfrist verkaufen. Viele Grüße