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Re: Brief vom Finanzamt - Worst case: Was für Möglichkeiten gibt es?
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plogs
on 26/02/2015, 16:29:52 UTC
Vielen dank für die Antworten. Dabei werde ich es auch belassen, nur noch eine Sache, die mir merkwürdig erscheint:

Wenn du bitcoin direkt in dodgecoin tauscht, würde zb noch kein Gewinn anfallen, auch wenn du durch Kurssteigerungen rechnerisch mehr hast. Aber wenn du bitcoin gegen Euro und dann diese Euro gegen dodgecoin tauscht ist der Gewinn realisiert.

Hast du verlässliche Quellen, die diese Aussage stützen? Das widerspricht allen Informationen, die ich kenne. Einerseits aus einer persönlichen Beratung bei einer Kanzlei, die sich mit dem Thema auskennt. Andererseits durch verschiedene Internetquellen:

z.B.:

http://bitcoinblog.de/2014/01/06/steuern-fuer-bitcoins/
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Wie werden Altcoins besteuert?
Sie glauben nicht ernsthaft, dass es dazu eine offizielle Richtlinie gibt, oder? Wir vermuten aber, dass auf Altcoins dasselbe zutrifft wie auf Bitcoins: Sie sind wie private Veräußerungsgewinne zu besteuern. Also: Wenn Sie mit Bitcoins einen Altcoin kaufen, gilt dies als erste, in Euro festzuhaltende, womöglich gewinnbringende Veräußerung. Der Altcoin gilt dann als (in Euro zu berechnenden) Einkauf. Wenn Sie später bei günstigem Kurs den Altcoin wieder gegen Bitcoins tauschen, gilt dies wieder als Veräußerung, deren Gewinn Sie in Euro notieren müssen, sowie als Kauf von Bitcoin, der ebenfalls in Euro berechnet wird. Ja, es ist kompliziert.

http://taxdocs.de/2013/12/bitcoins-und-die-steuer/#comment-6074
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Eine weitere vielleicht noch schwierigere Frage ist, wie muss man den Umtausch von Bitcoins in Altcoins (wie Litecoins) bewerten, wenn man Bitcoins zu einem günstigeren Preis erworben hat und nun entscheidet diese (vor Ablauf der Jahresfrist) und bei höherem Wert in z.B Litecoins umzutauschen. Es gibt einschlägige Online-Börsen, über die man ohne vorherige Veräußerung in Euro direkt Litecoins für Bitcoins tausche kann.

A:
Interessante Fragen, das muss ich sagen… Wink

Die Antwort darauf sollte aber in beiden Fällen lauten, dass das Steuerrecht den originären Tausch kennt und somit über Umwege eine Veräußerung mit entsprechender Bewertung vornehmen kann. Im ersten Fall somit der Verkaufspreis in Euro, im zweiten Fall der Wert der Litecoins in Euro. So müsste meines Erachtens die Antwort lauten.

mfg
Johannes Neumann