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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin in der Bewerbung
by
turvarya
on 25/06/2015, 11:08:56 UTC
Und jetzt? Erlaubt nicht erlaubt?

Es wird nicht "verlangt" im in Sinne von "erzwungen". Man kann auch kein Bewerbungsfoto schicken. Es steht ja extra da, dass sie einen "per E-Mail bitten [...] weitere Unterlagen zu schicken".
Es ist immer erlaubt jemanden darum zu bitten, dass es ein Bild von sich schickt.
Grundsätzlich kann man sich nicht immer mit dem Wortspiel "wir verlangen ja nichts, wir bitten nur darum" herausreden. Ob das in diesem speziellen Fall in Deutschland so ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn ja, dann hat hier offensichtlich jemand das Gesetz an der Realität vorbei definiert.

Du hast natürlich recht, ob "verlangen" oder "bitten" macht letztendlich keinen unterschied. Sagen wir also der Bewerber wird dazu aufgefordert ein Bild zu schicken. Ich sehe dennoch kein Problem. Wenn der Bewerber kein Bild einschickt, so entsteht ihm kein Schaden, also ist so eine Forderung in Ordnung.
Die Aufforderung ein Bild zu schicken lässt sich auch sehr gut gebründen. Wenn der Bewerber bspw.Model ist oder Schauspieler etc., dann muss man schon wissen wie er aussieht um eine Entscheidung treffen zu können. Aber auch in anderen Berufen sind oft Sicherheitskameras angebracht. Der AG müsste hier damit rechnen, dass sich jemand, der kein Foto schicken will, evtl. auch nicht filmen lassen will, was zu Ärger führen könnte.
Begründungen gibt es also auch im Bezug auf die Ausübung der beworbenen Tätigkeit, aber ich denke dass wichtigste ist, dass dem Bewerber kein Schaden entsteht, wodurch hier keine handhabe gegen diese Aufforderung besteht.
Ein anderes Beispiel: Bei Online-Partnerbörsen wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Erfolgschancen größer sind wenn man min. ein Bild im Profil hat. Es wird deshalb geraten ein solchen hochzuladen. Wenn der Nutzer das nicht mögchte, sind seine Erfolgschancen zwar geringer, aber deswegen entsteht ihm noch kein Schaden (auch wenn er eine Mitgliedschaftsgebühr zahlt). Selbstverständlich ist es zulässig dne Kunden in diesem Fall dazu aufzufordern bzw. zu bittne, ein Foto hochzuladen, was dieser wiederum nicht tun muss. Man kann allerdings nicht von anderen Nutzern verlangen, dass sie das eigene Profil genauso oft anklicken wie Profile mit Foto und man kann auch nicht von Dienstleister verlangen, dass dieser eine Filterfunktion für Profile mit/ohne Foto entfernt nur dass man trotz abwesenheit einem Profilfotos bessere Erfolgschancen hat.




Da ist es völlig egal, was irgendwelche Nieten hinter einen § geschmiert haben.
An sich ja, aber es wäre natürlich ein Fortschritt, wenn in Deutschland Bewerbungsfotos und Arbeitszeugnisse einfach endlich "verboten" würden. In dem Sinne, dass diese Unterlagen von einem Bewerber vor dem ersten Bewerbungsgespräch einfach gar nicht mitgeschickt werden dürfen. Dann wär' das Thema endlich vom Tisch. Smiley

In wiefern wäre das ein Fortschritt? Was schlimm daran wenn man ein Bewerbungsfoto bzw. Arbeitszeugnis mitschickt bzw. die Möglichkeit dazu hat?
Naja, zwischen Bewerbungsgespräch und Partnerbörse ist schon ein Unterschied. Da geht es ja darum, ob jemand bei der Bewerbung aufgrund unwichtiger Kriterien(Alter, Geschlecht, Ethnie, Aussehen, etc.) diskriminiert wird. Die "Diskriminierung" auf Partnerbörsen geht ja von den anderen Nutzern aus und nicht von den Betreibern, dieser Partnerbörsen. Diese beiden Welten sollte man nicht miteinander vermischen.