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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin in der Bewerbung
by
Aswan
on 25/06/2015, 13:44:02 UTC
Es stimmt schon, dass sich viele Arbeitgeber, Vermieter, etc. nicht an Gesetze halten. Allerdings sehe ich das Problem, dann eher darin, dass das viele einfach akzeptieren. Ich hab mir selbst schon sowohl bei einem Vermieter als auch bei Arbeitgebern schon mein Recht erkämpfen müssen und dabei auch immer gewonnen.
Das funktioniert wenn es bereits ein Vertragsverhältnis gibt, aber wenn man vor Vertragsschluss bestimmte Angaben nicht machen möchte, dann kann man von einer Aufforderung sie dennoch anzugeben ja nicht ableiten, dass ein Vertragsverhältnis begründet wurde bzw. dass einem dies zusteht. Das Ausschlusskriterium kann ja immernoch etwas anderes sein. Man weiß es eben nicht, da dazu einfach nichts oder die Unwahrheit gesagt werden kann seitens des AG/VM. Es geht mir hier also um das Vor dem Vertragsschluss; das Danach ist denke ich klar.


Zur Nachweisbarkeit: Es stimmt schon, dass das oft ein Probelm ist, aber wenn ein Arbeitgeber nach einem Bewerbungsfoto fragt und das nach deutschen Recht nicht zulässig ist, kann man die E-Mail oder die Webseite doch einfach an die entsprechende Behörde weiter leiten. In diesem Fall klingt das recht einfach.
Ich dachte es sei hier im Forum noch nicht abschließend geklärt ob das zulässig ist oder nicht. Ich halte es für durchaus zulässig, definitiv zulässig ist es aber in Branchen, in denen das Aussehen eine Rolle spielt.

Das Problem, dass ich hier auch eher aus eigener Erfahrung (in Österreich) kenne, ist das Firmen gar keine wirklichen Strafen bekommen, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen.

Zivilrechtlich ist da nunmal nichts zu holen weil dem Bewerber kein Schaden entstanden ist und das Auffordern dazu Angaben in einer Bewerbung zu machen kein Arbeitsverhältnis begründet. Wie du bereits Geschrieben hast akzetieren es daher einfach viele; auch deswegen, weil ihnen durch eine Meldung der Sache kein Vorteil entsteht - eher in Gegenteil, das ist Arbeit und bringt den Betroffenen nichts.
Auf Strafrechtlicher Seite wird sowas oft nur geringfügig geahndet - wenn überhaupt, und auch nur in den seltenen Fällen in denen es gemeldet wird.

Und genau deswegen ist ein solches Gesetz meiner Meinung nach so Realitätsfern, dass man es gleich weglassen könnte.