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Topic
Board Trading und Spekulation
Re: Rückbuchung Postbank und Fidor Bank löscht Postings und Links in Community
by
BTCynic
on 30/07/2015, 19:10:33 UTC
Ein Blick in einen GwG-Kommentar hilft, z.B.: „Achim Diergarten, GwG-Kommentar“. Folgende Zitate stammen alle aus diesem Kommentar:
 
"Wichtig ist es aber auch, auf anderweitige Hinweise zu achten. So ist in den letzten Jahren immer wieder über das Phänomen "Phishing" berichtet worden, wie aber auch vor der damit zusammenhängenden Tätigkeit als Finanzagent gewarnt worden. Da letztgenannte Personen bewusst oder unbewusst Geldwäsche betreiben, sind auch solche Aktivitäten von Instituten zur Anzeige zu bringen und dementsprechend zu beobachten."
 
"Bei dieser Handlung (Phishing) ist von einem (gewerbsmäßigen) Computerbetrug gemäß § 263a StGB auszugehen. Diese Tat ist, soweit sie gewerbsmäßig erfolgt, wovon man bei Phishing-Fällen in aller Regel ausgehen muss, Vortat zur Geldwäsche. Das Abheben und Weiterleiten durch den Finanzagenten stellt dann die eigentliche Geldwäscheaktion dar."

Mal ehrlich: Was ist das denn für eine gequirlte Grütze?
Weil einzelne Phishing-Ganoven m.H. von Finanzagenten auch Geldwäsche betreiben, stehen alle Phisher unter Generalverdacht als Geldwäscher?
(Weiss der geschätzte Herr Kommentator überhaupt, wovon er spricht?)
Ableitung davon:
Weil einzelne Sparkassen-Kunden Geldwäsche betreiben, stehen alle Sparkassen-Kunden unter Generalverdacht als Geldwäscher? Oder was?

Vielleicht sollte Emil1987 lieber den Gesetzestext lesen. Und nicht nur die Kommentare. Dann hätte er nämlich evtl. verstanden, dass ein Geldwäscheverdacht weder zu einer Rücküberweisung nach 30 Tagen, noch zu einer Kontosperre etc berechtigt, solange der Verdacht nicht durch die Staatsanwaltschaft als begründet bestätigt wurde. Ein Verdacht auf Geldwäsche bezieht sich immer auf eine konkrete Transaktion. Diese konkrete Transaktion darf die Bank blockieren - wenn sie unverzüglich die entsprechenden Stellen informiert (BKA+Staatsanwalt). Mehr darf sie nicht!