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Board Trading und Spekulation
Re: Urteil des EuGH zur Umsatzsteuer auf Bitcoin
by
molecular
on 22/10/2015, 15:06:40 UTC
Ähm, da muss ich widersprechen. - Differenzbesteuerung bei Silber ist etwas ganz anderes.

ok.

Quote

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt:

1.      Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass Umsätze wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ und umgekehrt bestehen und die gegen Zahlung eines Betrags ausgeführt werden, der der Spanne entspricht, die durch die Differenz zwischen dem Preis, zu dem der betreffende Wirtschaftsteilnehmer die Währungen ankauft, und dem Preis, zu dem er sie seinen Kunden verkauft, gebildet wird, gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen im Sinne dieser Bestimmung darstellen.

Du musst aber zugeben, daß es schon nach "Differenzbesteuerung" klingt, oder?

Aus meiner Sicht ist der UMSATZ der bei einem Umtausch von oder in Bitcoins von oder in eine andere Währung entsteht vollständig von der Umsatzsteuer befreit.

Eine Firma "Exchange XYZ" wird aber nicht nur 'reinen Umtausch' machen, sondern auch noch einen "Mehrwert" verdienen wollen.

Noch eine Frage: so wie ich das verstehe muss die Differenz aus Ankaufs und Verkaufs-Preis ermittelt werden. Kommen da dieselben Feinheiten und buchlaterischen Herausforderungen auf die Firmen zu wie sie auf Privatleute zukommen die Ihren Gewinn aus Veräußerungsgeschäften feststellen wollen? Stichwort: "WELCHE coins werden verkauft und was war deren ankaufspreis"?