Das Gesetz macht einen Unterschied zwischen einer nicht abgegebenen Stimme und einer abgegebenen ungültigen Stimme.
Für die Statistik vielleicht. Einen praktischen Unterschied macht es nicht. Die nicht abgegebenen wie auch die ungültigen Zählen einfach nicht zur Gesammtheit der verteilungsrelevanten Stimmen. Und Geld gibt es dafür auch nicht.
Dann drehen wir uns im Kreis:
Ja, dann irrst du dich aber.

Du drehst Dich vielleicht:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundestagswahlrecht#WahlsystemUngültige Stimmen haben auf die Sitzverteilung ebenso wenig Einfluss wie nicht abgegebene Stimmen.
Also bring bitte eine Quelle, die die Sitzzuteilung für ungültige oder nicht abgegebene Stimmen belegt und die obige Quelle und deren Referenzen als falsch nachweist.