Nach meinem Ermessen verhält es sich wie folgt...
Es gibt beide Varianten. Er kann sich entscheiden.
Ich nenne es die Haltefristvariante und die Gewinnermittlungvariante...
...
Interessant, bist mit dem Steuerrecht wohl gut vertraut? Letztere Möglichkeit scheint wohl eher ungünstig. edit: gelöscht
Och nö, nicht schon wieder