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Re: Finanzamt München zu Versteuerung Spekulationsgewinne mit Bitcoin
by
Akka
on 06/04/2013, 20:28:21 UTC
Ich freue mich über Kommentare oder Anmerkungen.

Bitcoin sind definitiv keine Fremdwährung. Also bleibt nur noch "privates Veräußerungsgeschäft", und dann sind die Gewinne nach einem Jahr steuerfrei.

Das ist auch die (mündliche) Auskunft meiner Steuerberaterin. Sie meint, es gäbe keine andere Regelung, die ihrer Meinung nach passen könnte.

Gruß, Mauline

Hu, würde dass heissen, dass solange meine BTC "älter" als ein Jahr sind ich keine Angabe über den Verkauf machen muss?

Oder müsste ich Mehrwertsteuer abführen?

Ist das dann genauso wie wenn ich mein Auto als Gebrauchtwagen verkaufe?