Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Rechtliche Lage in Deutschland zu Faucets
by
coinatory
on 07/04/2017, 12:25:09 UTC
Wenn wir Besonderheiten weglassen (z.B. AStG) dann hat die formell fehlerfreie Buchhaltung als erstes einmal Beweiskraft. Mich würde jetzt interessieren, woher Du die Nachweispflicht nimmst.

Zum Beispiel hierher:
https://www.drweb.de/magazin/und-es-geht-doch-buchen-fast-ohne-beleg/

Ich gehe wie gesagt von der Annahme aus, dass die Faucets anonym auszahlen und das man die Auszahlungen als Faucetbetreiber als Betriebsausgabe geltend machen möchte.

Hier könnte man sich nun einen Eigenbeleg erstellen und als Empfänger die Bitcoinadresse des Users angeben.
Ob das aber im großen Stil so vom Finanzamt akzeptiert wird, kann ich mir nicht vorstellen.
Wären es Bankkonten, könnte das Finanzamt zumindest noch nachvollziehen, dass das Geld tatsächlich an andere Personen geflossen ist.
Die Bitcoinadressen könnten aber auch dem Faucetbetreiber selbst gehören. Das kann doch niemand nachvollziehen...