Aber: Ist es denn für das FA vollständig nachvollziehbar, dass Du die Giveaways auf diesen Weg erhalten hast?

Danke für die Einschätzung. Ich sehe es so: für die Nutzung eines Wirtschaftsguts zur Erzielung von Einkünften würde ich jedoch davon ausgehen, dass man das Wirtschaftsgut auch tatsächlich "nutzen", und nicht nur dessen Besitz nachweisen muss. Beispiel: Ich kann der Bank auch nicht sagen, ich habe zuhause 10.000 EUR Bargeld, und dann von der Bank Zinsen dafür bekommen. Ich müsste das Geld bei der Bank einzahlen.
Was die Nachvollziehbarkeit angeht: gute Frage. Jedoch wird der Sachbearbeiter vielleicht hellhörig, wenn man einen Anschaffungspreis von 0 in der Gewinnermittlung angibt.
Hi lebuen,
vielleicht noch ein Aspekt, warum ich von Nutzung der BTC ausgehe:
Generell funktioniert Signieren mit einem prv key; unabhängig davon, ob BTC an diesen pub/prv key gebunden sind oder nicht. Heißt, Du kannst Nachrichten signieren ohne einen Satoshi auf der Adresse liegen zu haben. Dafür gibt es aber kein Giveaway. Erst in Kombination prv key/BTC gibt es die Giveaways. Also erst durch die Nutzung der BTC entstehen die Zuflüsse, die es ohne diese BTC nicht gegeben hätte. Dein Bankbeispiel unterscheidet sich exakt in diesem Punkt. Dort nutzt Du das Geld eben nicht, sondern es liegt sozusagen auf einer anderen Addresse (in Deinem Haus und nicht bei der Bank). Daher in dem vorherigen Post auch der Hinweis, dass nur der Teil Deiner BTC von der Speku-Verlängerung betroffen, die auf einer Adresse lagen, mit der Du gestakt hast. Wie gesagt, nur meine Einschäzung, letztendlich entscheidet das FA oder der Richter.

Viele Grüße,
Janus