Tatsache ist, dass es sich bei den Cryptocurrencies um keine anerkannten Zahlungsmittel, Aktien oder ähnliches handelt, solange sie nicht in Fiat, Waren, Dienstleistungen etc umgewandelt sind.
Tatsache ist, daß die BaFin da gänzlich anderer Meinung ist,
die findet nämlich sehrwohl, daß es sich bei Crytocurrencies um "
ähnliches" handelt, ob sie nun in Fiat, Waren, Dienstleistungen etc. umgewandelt werden/wurden, oder nicht.