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Board Trading und Spekulation
Re: Wo & wie am besten BTC für 120.000€ verkaufen?
by
bct_ail
on 21/09/2017, 09:07:32 UTC
Du musst unterscheiden zwischen § 22 Arten der sonstigen Einkünfte und § 23 Private Veräußerungsgeschäfte EStG. Es kann hier nur das eine oder das andere sein.
Ähm...nö.

§22 Nummer 2 sagt:
(Sonstige Einkünfte sind...) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23;

§23 geht nur genauer darauf ein, was private Veräußerungsgeschäfte eigentlich sind und nennt auch Ausnahmen (wie die Haltefrist), in denen diese eben nicht zu den sonstigen Einkünften zu zählen (und somit steuerfrei) sind.
Ähm…stimmt.  Roll Eyes §22 Nr. 2 hatte ich nicht mehr auf den Schirm

Das war keine Anschaffung!
Ein Entgelt ist eine Gegenleistung.
Der Ref-Werber erhält die Coins nicht einfach so (das wäre eine Schenkung und tatsächlich keine Anschaffung), sondern erbringt dafür eine Gegenleistung (Refs werben).
Es handlet sich also um einen entgeltlichen Vorgang, bei dem das Wirtschaftsgut BTC von einem Eigentümer auf einen anderen übergeht.

Jetz bin ich auf Deine Definition von "Anschaffung" gespannt.  Smiley

Meine Defintion kommt daher: https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/private-veraeusserungsgeschaefte-21-anschaffung_idesk_PI11525_HI2530191.html.

In der Tat finde ich adhoc keine weitere Definition des Begriffes Entgelt im Sinne des EStG. Daher kann ich deiner Argumentation zunächst mal nichts entgegenhalten (obwohl ich bei längerem Nachdenken auch deiner Argumentation folge). 
Was ich aber auf keinen Fall sehe ist, dass die Ref-BTCs evtl. doppelt besteuert werden. Ich lasse mich da gerne eines anderen belehren, bin aber der Meinung, dass das hier gilt: https://bitcointalk.org/index.php?topic=612741.msg20785448#msg20785448 (weiterlesen bis #333). Da geht es zwar um Bountys, die ich aber auch den Ref-BTCs gleichsetze.