Was ich aber auf keinen Fall sehe ist, dass die Ref-BTCs evtl. doppelt besteuert werden.
Das werden sie nicht.
Beim Erhalt werden die Ref-BTCs (einmalig) besteuert.
Wenn bei späterer Veräußerung und vor Ablauf der Haltefrist Kursgewinne anfallen, dann werden eben diese Kursgewinne (ebenfalls einmalig) besteuert.
Von doppelter Besteuerung kann also keine Rede sein.