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Re: Finanzamt München zu Versteuerung Spekulationsgewinne mit Bitcoin
by
molecular
on 24/05/2013, 21:24:38 UTC
Einzige Ausnahmen: Immobilien und Gebrauchsgegenstände.

Bitcoin ist doch ein Gebrauchsgegenstand, ist es nicht?  Huh Für mich ist es!

Außerdem hab ich quasi noch nie was von MtGox abgehoben.

Auch so habe ich argumentiert. Zieht nicht Sad. Auch der Kunstsammler kann behaupten er schaue das Bild jeden Tag an und es sei für ihn ein Gebrauchsgegenstand.

Ist doch auch klar warum Gebrauchsgegenstände klar aussen vor gehalten werden: diese verlieren normalerweise an Wert und man könnte sonst kaputte Glühbirnen, Kühlschränke, Autos und dergleichen als Spekulationsverlust geltend machen.