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Board Trading und Spekulation
Re: Was ist der Freistellungsauftrag?
by
werner52911
on 29/10/2017, 23:38:20 UTC
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Gilt aber nur für zu versteuernde Kapitalerträge!
Also nur der reine Gewinn wird versteuert?! Das würde bedeuten, wenn ich heute 1 BTC bei einem aktuellen Kurs von z.B. 5000€ kaufe, der Kurs morgen auf 5801€ steigt, ich dann verkaufe, ist das steuerfreie Volumen aufgebraucht?

Und ab dann, müsste ich alles ganz normal versteuern?
Nein, es ist in Deutschland natürlich komplizierter! Wink  Gewinne durch Bitcoins oder andere Coins fallen nicht unter die Abgeltungssteuer, weil die Steuern hier nicht automatisch abgeführt werden können. Der Freibetrag von 801 Euro gilt also nicht.

Der Verkauf gilt stattdessen als sog. privates Veräußerungsgeschäft. Hältst du deine Coins länger als ein Jahr, sind die Gewinne steuerfrei. Verkauftst du vorher, müssen die Gewinne versteuert werden, es sei denn, der gesamte Gewinn liegt in einem Kalenderjahr unter der Freigrenze von 600 Euro. Diese Freigrenze gilt aber nicht nur für Coins, sondern z.B. auch für Verkäufe auf Ebay o.ä., wird also alles zusammengerechnet.

Achtung: Wenn du von einem Coin in einen anderen wechselst, z.B. von Bitcoin nach Dash, gilt das auch als Verkauf! Genau so wie eine Bezahlung mit Bitcoins in der Kneipe o.ä. Du musst also quasi für jeden Coin, den du irgendwann kaufst und wieder verkaufst oder damit bezahlst, genau Buch führen, um es steuerlich ganz korrekt zu machen. Am Ende kommt alles in die Steuererklärung als Anlage SO.

Nochmal etwas ausführlicher ist das hier beschrieben: Bitcoin und Steuern – Was Anleger unbedingt wissen müssen


Ja, cicip hat die Sache mit dem Freistellungsauftrag und der grundsätzlichen Versteuerung rund um den BTC gut auf den Punkt gebracht.

Nachfolgend ist ein link zu einem guten Video, das sich ebenfalls mit der Frage der Versteuerung von BTC befasst. Es ist wirklich hilfreich sich dieses Video anzusehen.
https://www.youtube.com/watch?v=_geX8HYwKQ4

Allerdings sind die Fragen rund um die Versteuerung von Krypto-Currency auch für die Behörden Neuland.