Einstufung ist also Rechnungseinheit, daher Lifo oder Fifo erlaubt.
Ungeachtet dessen, dass die BaFin keine Entscheidungshoheit für das jeweilige Finanzamt hat, bitte nicht wundern, wenn es doch nicht klappt. Der Sachverhalt ist etwas komplexer.
Ich glaube nicht, dass verschiedene Wallets helfen bei der Jahresfrist, da muss man viel Glück bei seinem Amt haben.
Wie heißt es so schön: Glauben heißt, nicht wissen.
Eine konkrete Zuordnung geht einer vermuteten Verbrauchsreihe immer vor. D.h., wenn ich Layer bilde, kann ich die konkrete Verbrauchsfolge bestimmen und damit ist das nicht zu beanstanden. Das einzige, was passieren kann, ist dass das Finanzamt evtl. verlangt, für den Rest auch Layer zu bilden. Das wäre dann aber nur der Fall, wenn es sich wirklich um einen "Rest", d.h. deutlich unter 50%, handelt.
Wenn man allerdings z.B. 3 Tradingswallets, 30 Coldwallets und vielleicht 15 ICOwallets hat, sehe ich keinen Grund zur Beanstandung.