Eine konkrete Zuordnung geht einer vermuteten Verbrauchsreihe immer vor. D.h., wenn ich Layer bilde, kann ich die konkrete Verbrauchsfolge bestimmen und damit ist das nicht zu beanstanden. Das einzige, was passieren kann, ist dass das Finanzamt evtl. verlangt, für den Rest auch Layer zu bilden. Das wäre dann aber nur der Fall, wenn es sich wirklich um einen "Rest", d.h. deutlich unter 50%, handelt.
Danke für die Einschätzung. Ich verstehe nicht was Du mit "Rest" meinst. Wenn ich eine HODL-Wallet mit 30% meiner BTC habe und der "Rest" von 70% liegt in einer anderen Wallet (also zum tagtäglichen handeln), dann ist doch alles schön aufgeteilt, oder? oder muss ich zusehen diesen Anteil auf unter 50% zu drücken indem ich neben der HODL-Wallet, noch eine Middleterm-Wallet und der Rest zum handeln dann nur noch 30% ausmacht?