Ob einem das Finanzamt das glaubt? Keine Ahnung, aber allein der Zweifel des FA an den Nachweisen, die man erbracht hat, reicht nicht aus, um willkürlich Steuern festzustellen.
Doch. Allerdings müsste der Finanzgerichtshof diese Schätzung ohne Nachweis wieder korrigieren. Theoretisch.
Da hat das FA inzwischen einfach schlechte Karten. Aber, ja, feststellen tun die Jungs gern mal irgendwas. Nachher gibt's dann einen auf die Mütze.
Noch gilt auch in diesem Rechtsgebiet nicht einfach die Beweislastumkehr zuungunsten des Steuerpflichtigen.
Steht auf einem Papier namens Gesetz. Und wieviel so ein Papier in der Praxis wert ist, wissen wir ja inzwischen ganz genau. Nämlich genau gar nichts.
Du weißt ja: wir haben da einfach unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Das mit dem GEZ-Zeugs lasse ich als Universalargument in dieser Hinsicht nicht zu.
