wie sieht die Pflicht bei einem Privatkauf eigentlich aus?
Ich kaufe 1BTC für 1000 bei dem Dealer meines Vertrauens und halte den 1 Jahr. Liegt also 1 Jahr auf meinem Paperwallet.
Ausgang und Eingang habe ich, muss ich beweisen wo der BTC her kommt, auch nach einem Jahr Haltefrist?
Das interessiert mich auch

Beweisen, wo der herkommt? Was genau meinst Du? Ob Dein Dealer den z.B. geklaut hat? - Grundsätzlich würde ich da mal das in den Ring werfen:
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten. Aber vlt. meinst Du auch was anderes?
naja ich kann auf bitcoin.de genau nachweisen das ich die btc gekauft habe. Wie soll ich das bei einem Straßenhandel?! Kann ja nur angeben das die Bitcoin mir seit dem Zeitpunkt gehören. Glauben muss mir das ja keiner. Kleines Beispiel:
Ich cashe auf bitcoin.de jetzt mehrere btc aus. die habe ich gestern auf bitcoin.de geladen. FA kommt an und sagt ich habe sie nicht mehr alle soviel an der Steuer vorbei zu schleusen. (Habe nichts angegeben, weil ich ja nicht MUSS. So jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Ich habe sie seit einem Jahr auf meinem Wallet unverändert gelassen und kann dadurch die Haltefrist beweisen.
2. Ich habe sie erst gestern bei jemandem gekauft und "behaupte" sie sind seit 1nem Jahr in meinem Besitz. Ich gehe also dem Coin so lange nach bis ich eine TXID finde die 1 Jahr zurück liegt und es noch mehr als meine veräußerten BTC sind. Kann damit also beweisen das sie seit mehr als einem Jahr existieren.
Sprichst da einen guten Punkt an! Es ist natürlich schwierig zu beweisen, das du NICHT Besitzer eines Kontos bist. Letztendlich kommt es doch aber darauf an, wie ehrlich man ist und ob man das FA bescheißen will oder nicht. Sicherlich bieten sich hier einige Möglichkeiten an, am FA vorbeizuarbeiten. Wie transparent man sein will, muss jeder für sich entscheiden.