Einen kleinen Fehler hat Deine Annahme: Das Finanzamt gibt keine kostenlosen verbindlichen Auskünfte.
oki das mag ja sein das "offiziel" das Finanzamt keine verbindlichen Auskünfte gibt. Dann frag ich mich jetzt nun aber............WER SONST......wenn nicht das Finanzamt?
Das Finanzamt gibt selbstverständlich verbindliche Auskünft - im Rahmen einer
kostenpflichtigen Vorabanfrage, in der Du Deinen Sachverhalt und die von Dir erwartete steuerliche Einstufung unter Berücksichtigung der Rechtslage
exakt schilderst (§89 AO).
Ansonsten gibt das Finanzamt manchmal
unverbindliche Auskünfte (meist am Telefon) oder verweist auf die Steuerberater. Die Steuerberater haften übrigens
theoretisch für Beratungsfehler, haben aber gelernt, keine verbindlichen Auskünfte zu geben. Willst Du sie zu verbindlichen Auskünften zwingen, dann verweisen sie auf einen Fachanwalt, da sie keine Rechtsberatung leisten dürfen. Der Fachanwalt wiederum haftet
theoretisch ebenfalls für Beratungsfehler, ist aber darauf trainiert, Dir niemals etwas schriftlich zu geben, mit dem man einen Beratungsfehler nachweisen könnte. Danaben wird er im bemüht sein, in strittigen Fällen nur die Sachlage mit Dir zu erörtern und Dir Handlungs
optionen aufzuzeigen. Was Du damit machst, liegt in Deiner Verantwortung. Klartext: Nur Du alleine haftest am Ende dafür.

Hier wird endlich durchgesetzt, zu was man die idiotischen Leute beim Geld mit aller Gewalt nicht bringt: Eigene Steuern, eigene Verantwortung
