Post
Topic
Board Trading und Spekulation
Re: Der Aktuelle Kursverlauf
by
bitcoinminer42
on 19/12/2017, 15:28:08 UTC
Die Selbstanzeige ist beim zuständigen Finanzamt einzureichen

Ich würde nur den Begriff tunlichst vermeiden, da er automatisch zur Einleitung eines Strafverfahrens führt. Besser ist es einfach mitzuteilen, daß man etwas nachzuversteuern hat.

Du kannst es nennen wie du willst... die Begrifflichkeit hat nichts mit dem Sachverhalt zu tun...
Erlangt das Finanzamt zuerst Kenntniss gibt es ein Strafverfahren... wenn du es zuerst meldest erst ab einem gewissen Betrag.