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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
Fci_2
on 07/01/2018, 21:22:49 UTC
Ich habe folgende konkrete Fragen zur Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von digitalen Währungen nach dem EStG:

1. Kann ich zwischen FIFO und LIFO wählen? Grundsätzlich und welche Erfahrungen mit dem FA hierzu gibt es, ggf. konkret mit Bonn-Außenstadt.

2. Wenn ja, kann ich bei der Steuerklärung im folgenden Jahr die Methode wechseln?

3. Ich habe meine Daten in Cointracking.info erfasst. Wird der von dort erzeugte Steuerreport durch das FA akzeptiert?
Gibt es hierzu Erfahrungen mit dem FA?

Es wäre nett, wenn mir dazu geantwortet werden könnte.

Vielen Dank.

Da es in dieser Frage ziemliche Widersprüche gibt habe ich beim Finanzamt angerufen aber keiner der drei Sachbearbeiter wussten wie Crypto zu behandeln ist... Sinngemäß "machen sie es erstmal wie sie es denken und dann gucken wir mal"  Huh

Letzteres ist eben das, was ich vorhin auch bestärken wollte: Es gibt offenbar wenige Steuerberater, die sich im Thema auskennen, kaum Erfahrungen beim Finanzamt damit und viele Details, die nirgendwo eindeutig festgelegt sind. Also müssen wir es eben nach bestem Wissen und Gewissen anhand der verfügbaren Infos tun.

Und nochmal zu Fifo/Lifo: Im oben erwähnten Artikel des Bundesministeriums für Finanzen steht meines Erachtens eindeutig geschrieben, dass das Fifo-Verfahrren anzuwenden ist, wenn keine lückenlose Dokumentation vorliegt. Hat man aber z.B. mit Cointracking alle Trades sauber erfasst, hat man freie Wahl. Vor dem Hintergrund sind mir rechtliche Definitionsfragen (Fremdwährung oder nicht) relativ egal, weil es eine offizielle Quelle mit Infos zu genau unserem Anliegen gibt.

Die Frage bezüglich NEO und GAS ist im Moment nicht eindeutig zu bewerten wie ich das sehe, denn: Im Artikel ist von zinstragenden Veranlagungen die Rede. Oh man GAS nun als Zins definiert oder nicht, ist eben eine offene Frage. Würde ich für meine NEOS noch mehr NEOs bekommen, wäre die Sache klar. Aber ich bekomme GAS, das ich lediglich brauche, um meine NEOS weiterzuschicken. Solange das BMF nicht eindeutig zwischen PoS und PoW-Coins unterscheidet, zerbreche ich mir darüber nicht den Kopf.