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Board Deutsch (German)
Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
by
gazoox
on 14/01/2018, 22:25:38 UTC
  • Bezüglich "LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32" versuche ich die Frage schon seit Wochen eindeutig zu beantworten ob zutreffend: Gibt es eine Haltefristerhöhung für "Proof of Stake (POS)" Coins?
  • Falls "Ja": Erhöht sich die Haltefrist dennoch, wenn die allererste POS-Zins-Einnahme nach ablauf der ersten Haltefrist-Jahr einging?

Verschiedene Internetseiten sprechen davon, daß für (echte) Devisen im ersten Jahr keine Zinsen gezahlt werden dürfen. Im 2. Jahr aber kein Problem. Wenn POS das allererste Mal nach mind. 1 Jahr stattfindet, erhöht sich die Haltefrist nicht. Dürfte also für die Analogie POS zutreffen.

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§ 23 Private Veräußerungsgeschäfte, Nr 1.1 Satz 4
...Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre..

Bin kein Rechtsexperte. Die Satzgestalltung liest sich so, daß es egal ist in welchen Kalenderjahr die (Zins-) Einkunfte stattfinden. Abgelaufene Haltefrist darf demnach nicht wieder aufflammen.
Irgendwelche Experten die das anders auslegen?


Die Auslegung habe ich hier auch gefunden:
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https://www.steuer-schutzbrief.de/bitcoins.html
"...Der Kauf und spätere Verkauf von Bitcoin und allen anderen Währungen außer Euro stellt ein privates Veräußerungsgeschäft dar (§ 23 EStG), für das eine so genannte Spekulationsfrist gilt. Nach Ablauf dieser Haltefrist ist ein etwaiger Verkaufsgewinn steuerfrei. Normalerweise beträgt bei Fremdwährungen die Spekulationsfrist 1 Jahr. Falls Sie allerdings innerhalb dieses ersten Jahres Zinsen für Ihre gehaltenen Bitcoins bekommen, verlängert sich die Spekulationsfrist auf 10 Jahre. (Die Zinsen selbst unterliegen der Abgeltungsteuer.)"