Das habe ich mir auch schon gedacht, aber müsste dazu nicht auch ein Vermögen vorliegen, dass auf trading hinweist?
Wenn ich zum Zeitpunkt A 5 Bitcoin und zum Zeitpunkt B 4 Bitcoin habe, aber den Weg der Coins dazwischen nicht mehr nachweisen kann, können die mir doch nicht (glaubhaft) unterstellen ich hätte in dieser Phase zB 50 Bitcoin gewinn gemacht?
Wenn man viele Beiträge hier liest, ist es ja ein leichtes mit Kryptowährungen tatsächliches Vermögen zu verschleiern.
Weshalb sollte das FA bei einer Steuerprüfung annehmen, du hättest nur diese eine Wallet mit den 4 BTC und hättest nicht diese gigantischen Gewinne gemacht wie alle anderen in 2017 ...?
Warum hättest du sonst den Überblick verlieren sollen?
Ich persönlich sorge vor, indem ich keine Dokumentationslücken entstehen lasse und steuerproblematische Dinge vermeide.