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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
Münzpräger
on 17/01/2018, 18:04:02 UTC
Leute, sehr gute Nachrichten was den erhalt von GAS betrifft:

3. Der Erhalt von "Gas" ist ebenso als sonstige Einkünfte zu bewerten, auf Grund des Zuflussprinzips (§ 11 EStG) sind die Erträge erst zum Zeitpunkt der Nutzung (geldwerter Vorteil) oder Veräußerung steuerpflichtig

D.h. die Haltefrist von NEO verlängert sich nicht auf 10 Jahre!!

Quelle?

Selbe wie Acura3600 gepostet hat.

Kannst du es vielleicht noch etwas erläutern? Die Begründung verstehe ich nicht.
Nach dem Zuflussprinzip entsteht die Steuer zum Zeitpunkt des Zuflusses, also bei Erhalt im Wallet. Wo holst du oder besser der Beamte jetzt her, dass erst die Nutzung oder Veräußerung steuerpflichtig ist? Damit wären dann auch alle PoS Coins nach einem Jahr steuerfrei?