Also rein theroretisch zum Verständnis, müsste doch einfach folgende Word-Notiz bei Nachfrage fürs Finanzamt reichen, oder? "Beispielauflistung mit erdachten Zahlen":
"Ich habe am "20.01.2018" von BINANCE 100.000 ALTCOINS-XYZ Coins zum Kaufpreis von 0,11 gekauft. -> 100.000*0,11 = 11.000 .
Die 11.000 habe ich nicht in Euro sondern als Gegenwert in der Währung Bitcoin gekauft. Ein Bitcoin war damals 10.234 Wert, also habe ich ~1,0748 Bitcoins bezahlt (11.000/10.234).
Und dann nach > 1 Jahr: Die 100.000 ALTCOINS-XYZ habe ich über 1 Jahr auf BINANCE gehalten, deswegen sind sie jetzt trotz Zugewinn Steuerfrei. Ich habe sie am 21.01.2019 zum damaligen Preis von 1/Coin verkauft.
Daher zahle ich jetzt 100.000 auf mein Bankkonto und muss wegen > 1 Jahr Halten keine Zugewinnsteuer zahlen."
-> Kann man das grundsätzlich so machen?
Ohne Beweise werden sie dir das aber nicht abkaufen. Die .csv aus den Exchanges wirst du trotzdem beilegen müssen und dann eine längere Erklärung, weil sich der zuständige Sachbearbeiter damit zu 100% nicht auskennen wird.