das ist ja im kundenauftrag
und genau hier ist das problem: der verkäufer hat dich hingewiesen, dass es im kundenauftrag verkauft wird. damit hat sich der händler abgeputzt. übrigens eine sehr beliebter trick die gewährleistung zu umgehen, denn oftmals gibt es garkeinen kundenauftrag. legal ist das dann natürlich nicht mehr. bin mal gespannt, was dabei raus kommt. wenn der kunde an den händler verkauft hat, muss es einen kaufvertrag geben.
das nichtausstellen einer rechnung könnte natürlich für die finanz interessant sein.
... und genau da bin ich nun, den der von mir verklagte vorbesitzer, will nun den wagen an den händler verkauft haben, und nicht "im Kundenauftrag" in auftrag gegeben haben... und der händler meinte...er (also der verkäufer) wäre ja nur stellvertretend für den vorbesitzer da, und es wäre für mich so, als würde ich mit ihm(vorbesitzer) direkt sprechen... jojo... die versuchen sich grad alle ein bisschen "zu drehen"...aber wie gesagt, werd jetzt erst mal die stellungnahme des händlers gegenüber em gericht abwarten, und wenn die mich noch bisschen weiter ärgern, dann zeig ich den händler zusätzlich noch an, und werde dann auch noch das finanzamt, bzw. den zoll mit informieren, und die handelkammer sowieso... ist nur gut, dass ich im moment nicht sooo sehr auf ein kfz angewiesen bin, und somit noch ein wenig zeit habe... schau mer mol , sagt man so schön in bavaria
gruss joerg