wenn ich also nun also gewerblich mit Kryptos handele, dann bin ich doch auch berechtigt, den Umsatzsteuervorabzug zu machen, oder?
Unternehmen zahlen sich ja untereinander keine USt... erst wenn es an den Endkunden rausgeht (bzw. aus der Firma entnommen wird)
Nein. Auch Unternehmen weisen in ihren Rechnungen untereinander Umsatzsteuer aus. Der sog.
Vorsteuerabzug betrifft die Verrechnung von eingenommener und gezahlter Umsatzsteuer vor Abführung/Einforderung der Differenz gegenüber dem Finanzamt:
[1]. Alles andere würde die Sache auch noch weiter verkomplizieren, aber, das führte jetzt zu weit. - Und überhaupt: bezogen auf den Bitcoin-Handel ist das eh alles Bullshit, wie qwk berechtigt einwandte. Die Sache ist mit der EuGH-Entscheidung durch.