steuerlich betrachtet ist das alles keine Rocketscience.
Das stimmt
Nochmal.. der Steuerberater muss die Technik nicht verstehen - er muss nur wissen wie es steuerlich einzuordnen ist.
Das nicht.
Gewinne aus Cryptocoins gehören zur Einkunftsart der privaten Veräußerungsgeschäfte - damit kennt sich jeder Steuerberater aus.
Wirklich alle? Ja, ist retorisch gemeint.
Das Lifo/Fifo-Prinzip kennt auch jeder Steuerberater.
Und das darf man anwenden? Wieso?
Und Miner sind grundsätzlich immer Gewerbetreibende - somit findet das KStG i.V.m. dem EStG Anwendung.
Spannend, das KStG auf Gewerbetreibende anzuwenden. Ich dachte, das gilt nur für die § 1 I KStG benannten Personen. Spannend auch, wie man jeglichen Miner unter die Definition von Gewerbe pressen will. Dann ist Babysitten auch gewerblich.
Die Technick mag komplex sein - aber steuerlich betrachtet gibt es kaum einen einfacheren Sachverhalt.
Bei der steuerlichen Beurteilung muss man aktuell einige technische als auch rechtliche Sachverhalte berücksichtigen. Die letzten Meter im Steuerrecht sind dann wirklich kein rocket science, wenn es nur darum geht, der Erklärungspflicht nachzukommen. Steueroptimierung ist dann wieder genauso gut bezahlt wie seit je her ;-)