Um dem Vorwurf der Steuerhinterziehung aus dem Wege zu gehen, reichen Sie bitte eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt mit ein, in der Sie die Umsätze (nicht den Gewinn) als steuerfrei gem. § 4 Nr. 8 UStG behandeln und sich dabei in einem Begleitschreiben auf das EuGH-Urteil berufen. Wie in dem Artikel erwähnt, geht das EU-Recht i.d.R. nationalem Recht vor. Also bitte erstmal Ruhe bewahren. Schönes Wochenende.
Ruhe bewahren ist ein guter Rat, für den Du aber hoffentlich nicht bezahlen musst. - Auch gut ist, dass Dein Steuerberater jetzt von Dir erfahren hat, dass es ein EuGH-Urteil
gibt und
kein Verfahren
anhängig ist. Wie man sich allerdings den Vorwurf der Steuerhinterziehung einhandeln sollte, wenn man geltendes Recht anwendet, erschließt sich vlt. nur Deinem Steuerberater. Es gibt keine Verpflichtung, im Vorgriff auch die Behörden über die geltende Rechtslage aufzuklären, damit man einem schwachsinnigen evtl. Vorwurf aus dem Wege geht.
Ist Umsatz jetzt Gewinn + Verlust zusammengerechnet?
Nein. Umsatz ist
Erlös. Gewinn + Verlust zusammengerechnet ist das, was in Anlage SO kommt. Mit welchem Umsatz Du das Resultat erzielt hast, spiel keine Rolle.
EDIT: Ah, Du hast nochmal nacheditiert:
Die Umsätze belaufen sich wenn ich richtig verstanden habe ja bei mir dann auf 100k obwohl ich nur 8k gewinn gemacht habe.
Wenn das bei Dir so ist - genau. Die 100k sind völlig egal. Es zählt der Gewinn. In Deinem Fall dann also: 92k investiert, 100k wieder ausgeholt. 8k Gewinn.