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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
twbt
on 11/02/2018, 11:13:47 UTC
So wie ich das jetzt gelesen habe, verlängert sich die Haltefrist weder bei POS-Coins noch beim betreiben von Masernodes auf 10 Jahre. Somit ist nicht der Tag an dem du die COINS erhälst der Stichtag für die Steuern, sondern der Tag an dem du die Coins veräußerst.

Die Ausführungen des Steuerberaters klingen plausibel, aber: Wie kommst Du darauf, dass sich damit der "Stichtag für die Steuern" irgendwie in die Zukunft verschieben sollte? § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG (ich denke mal, das war gemeint) regelt die sonstigen Einkünfte (z.B. aus der "Vermietung beweglicher Gegenstände"), die im Kalenderjahr erzielt wurden und in diesem auch zu versteuern sind:

Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören, z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben. Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen, so darf der übersteigende Betrag bei Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden; er darf auch nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Leistungen im Sinne des Satzes 1 erzielt hat oder erzielt; § 10d Absatz 4 gilt entsprechend;

Damit unterliegen solche Einkünfte Deinem persönlichen Steuersatz.