Zweitens ist Mining in (imho) den meisten Fällen gerade nicht als gewerblich einzustufen. Wenn dein Mining klar darauf abzielt, lediglich für dich selbst ein Gerät zu betreiben, um damit deine Bitcoins zu vermehren, ist eines der wichtigsten Kriterien gewerblichen Handelns, nämlich das Anbieten der Leistung nach Außen, nicht erfüllt.
Sobald du Mining in einem Pool betreibst ist die Taetigkeit naemlich nach aussen gerichtet. Und deine Bezahlung fuer das zuer Verfuegung stellen deiner Rechenleistung sind die Auszahlungen der Coins.
Das kann man so sehen, muss man aber nicht.
Ich würde den Pool eher als Dienstleister betrachten, der deine Leistung mit der Leistung Dritter bündelt, vergleichbar z.B. mit dem Betreiber einer Tippgemeinschaft beim Lotto.
Eine "Bezahlung" für deine Rechenleistung erhältst du nämlich vom Pool-Betreiber in aller Regel nicht, sondern lediglich eine anteilige Ausschüttung an eventuell erhaltenen Block-Rewards. Bei kleineren Pools macht sich das auch deutlich in Form des sog. "Pool-Luck" bemerkbar.
Da es aber an einer Vergütung deiner Tätigkeit fehlt, kann hiermit ebenfalls keine Gewerblichkeit begründet werden.
das Mining ist ja nur mein Hobby, was ich betreibe weil ich Cryptowaehrungen so cool finde und das Netzwerk absichern moechte und nicht weil man so viel Geld verdienen kann. Bin halt ein netter Kerl, dass man damit immense Gewinne macht ist halt so hinzunehmen, das nehme ich auf mich.
Bitte denk immer daran, die Gewinnerzielungsabsicht alleine begründet niemals ein Gewerbe.
Ansonsten würde jeder Lotto-Spieler gewerblich handeln.
Auch die Höhe deiner Einnahmen alleine begründet keine Gewerblichkeit, sonst würde jeder Oldtimer- oder Kunst-Sammler, und auch größere Immobilien-Besitzer gewerblich handeln. Das tun sie aber eben in aller Regel nicht.
Es ist schlicht und ergreifend egal, ob du bei einem Deal Millionen oder sogar Milliarden verdienst.
Das
alleine begründet keine Gewerblichkeit.